Häufig gestellte Fragen

Dürfen sich auch Gruppen bewerben?
Nein, der „groschen“ ist nur für Einzelpersonen und nicht für Gruppen bestimmt.
Dürfen die Projekte in Kooperation mit Firmen entstanden sein?
Die wissenschaftlichen Inhalte können gern in Zusammenarbeit mit einer Firma entstanden sein. Bitte machen Sie dies in Ihrer Bewerbung kenntlich.
Darf ich mich auch bewerben, wenn ich mich in den letzten Jahren schon beworben habe?
Ja, eine erneute Bewerbung ist erlaubt. Allerdings darf sich jeder nur einmal pro Ausschreibung bewerben – also z. B. nur einmal für den groschen 2020 mit Arbeiten aus den Jahren 2018 und 2019.
Was ist, wenn drei Seiten nicht ausreichen, mein Forschungsthema zu erläutern?
Zusammenfassungen, die länger als drei DIN A4-Seiten (insgesamt maximal 9.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) lang sind, werden von der Jury nicht berücksichtigt!
Was genau soll auf den drei Seiten erklärt werden?
Die Leser/innen Ihrer Zusammenfassung müssen verstehen, was das ERGEBNIS Ihrer Arbeit ist und welche Relevanz es für Ihr Forschungsgebiet und beispielsweise für die Gesellschaft hat. Eine reine Beschreibung Ihrer Forschungsmethodik reicht nicht aus.
Ist es gewünscht, dass in den Ausarbeitungen wissenschaftlich zitiert wird, also Quellenangaben erfolgen?
Bei früheren Bewerbungen waren Zitationen und Quellennachweise eher unüblich. Wichtig ist, dass Ihr eigener Anteil an den Forschungsergebnissen im Vordergrund steht und für die Jury erkennbar ist.
Was lade ich anstelle einer Urkunde hoch, wenn es sich bei mir um ein Forschungsprojekt handelt?
In diesem Fall laden Sie bitte einen Publikationsnachweis des Forschungsergebnisses. Wenn keine Publikation existiert, reicht auch ein unterschriebener Nachweis der Institution, in der Sie tätig sind (beispielsweise unterschrieben von Dekan/Institutsleiterin bzw. Institutsleiter).
Darf die Bewerbung auch in Englisch oder einer anderen Sprache geschrieben sein bzw. vorgetragen werden?
Nein, sowohl Bewerbung als auch Vortrag müssen in deutscher Sprache sein. Selbstverständlich darf die Originalarbeit in einer anderen Sprache geschrieben worden sein.
Dürfen bei der Präsentation Hilfsmittel verwendet werden?
Lassen Sie Ihrer Fantasie freien Lauf. Sie dürfen alles auf die Bühne mitbringen, was Sie alleine tragen können.
Nach welchen Kriterien werden die Einsendungen bewertet?
Die schriftlichen Online-Bewerbungen werden nach den Kriterien Verständlichkeit, Kreativität und sprachlichem Ausdruck bewertet.

Bei der Präsentation auf der großen Preisverleihung am 9. Juli 2020 zählen Verständlichkeit, Kreativität sowie Bühnenpräsenz/Wirkung.
Wann steht der Gewinner fest?
Die Jury entscheidet direkt im Anschluss an die 8-minütigen Präsentationen. Gleichzeitig stimmen die Besucherinnen und Besucher über den mit 1.000 Euro dotierten Publikumspreis ab.
Merken Sie sich den 9. Juli 2020 vor, denn an diesem Tag wird die Publikumsveranstaltung stattfinden. Wir werden Sie rechtzeitig vorher informieren, ob Sie zu den Finalist(inn)en gehören.

 

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